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Rechtliche Vorsorge / Nachlassplanung

Das Testament: Formvorschriften und Notarkosten

Ein präziser Leitfaden für die rechtssichere Verteilung Ihres Vermögens – vom handschriftlichen Entwurf bis zur notariellen Beurkundung.

01 / Die gesetzlichen Formvorschriften

Eigenhändig oder notariell beurkundet?

Wer seinen Nachlass nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen möchte, muss klare Strukturen in seinen Letzten Willen bringen. Das deutsche Erbrecht unterscheidet hierbei zwei primäre Wege, um Fehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Das eigenhändige (private) Testament

Diese Form kostet im ersten Schritt nichts, unterliegt jedoch strengen formalen Kriterien. Es muss zwingend vom ersten bis zum letzten Buchstaben vollständig handschriftlich verfasst sein. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Text ist rechtlich absolut ungültig. Zudem gehören Ort, Datum und eine eindeutige Unterschrift ans Ende des Dokuments.

  • Vollständig handschriftlich verfasst (kein Ausdruck, keine Schreibmaschine)
  • Ort und Datum angeben
  • Eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname
  • Keine Zeugen erforderlich
  • Kosten: 0 € (zzgl. optionale Hinterlegung beim Amtsgericht)

Das öffentliche (notarielle) Testament

Hierbei diktieren Sie Ihren Willen einem Notar oder übergeben ihm ein Dokument. Der Notar berät Sie rechtlich, formuliert den Text absolut rechtssicher und schließt Unklarheiten aus. Ein großer Vorteil: Ein notarielles Testament ersetzt nach dem Tod in fast allen Fällen den teuren Erbschein, den Ihre Erben sonst beim Nachlassgericht beantragen müssten.

  • Rechtssichere Formulierung durch den Notar
  • Ersetzt den Erbschein (spart den Erben oft mehrere Hundert Euro)
  • Automatische Verwahrung beim Amtsgericht
  • Registrierung im Zentralen Testamentsregister
  • Kosten: abhängig vom Geschäftswert (siehe Tabelle unten)

Das Berliner Testament

Eine Sonderform für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils als sogenannte Schlusserben. Vorteil: Der überlebende Partner ist finanziell abgesichert. Nachteil: Das Testament ist nach dem Tod des ersten Partners in der Regel bindend und kann nicht einseitig geändert werden.

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02 / Die gesetzliche Gebührenstruktur

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Gebühren für einen Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen. Die Basis für die Berechnung bildet der sogenannte Geschäftswert – Ihr reines Vermögen abzüglich vorhandener Schulden.

Für ein Einzeltestament wird eine volle Gebühr (1,0) fällig. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (z. B. dem Berliner Testament) wird eine doppelte Gebühr (2,0) berechnet. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.

Geschäftswert (Reinvermögen) Einzeltestament (1,0) Berliner Testament (2,0)
25.000 € 115 € 230 €
50.000 € 165 € 330 €
100.000 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 870 €
300.000 € 635 € 1.270 €
500.000 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 3.470 €

Alle Beträge zzgl. Auslagen und 19 % MwSt. Quelle: Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG, Gebührentabelle B. Stand: 2026.

03 / Zusätzliche Kosten

Was kommt noch dazu?

Amtliche Verwahrung

Jedes Testament – ob eigenhändig oder notariell – kann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. So ist sichergestellt, dass es im Todesfall gefunden und eröffnet wird.

  • Einmalige Hinterlegungsgebühr: 75 €
  • Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 15,50 €

Bei notariellen Testamenten ist die Hinterlegung automatisch enthalten – der Notar veranlasst die Verwahrung beim Amtsgericht.

Erbschein vs. notarielles Testament

Wer nur ein eigenhändiges Testament hinterlässt, zwingt seine Erben in der Regel dazu, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen – Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn als Nachweis. Die Kosten hierfür richten sich ebenfalls nach dem Nachlasswert:

Nachlasswert Erbschein-Kosten
50.000 € 330 €
100.000 € 546 €
200.000 € 870 €
500.000 € 1.870 €

Ein notarielles Testament spart den Erben also bares Geld, weil es den Erbschein in den meisten Fällen überflüssig macht.

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04 / Checkliste

Was gehört ins Testament?

Unabhängig davon, ob Sie sich für die eigenhändige oder die notarielle Variante entscheiden, sollte Ihr Testament folgende Punkte klar regeln:

  • Erbeinsetzung: Wer soll was erben? (Quoten oder bestimmte Gegenstände)
  • Ersatzerben: Wer erbt, wenn der eingesetzte Erbe vor Ihnen stirbt?
  • Vermächtnisse: Einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen
  • Testamentsvollstrecker: Wer soll die Abwicklung des Nachlasses übernehmen?
  • Bestattungswünsche: Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung oder Erdbestattung?
  • Auflagen: Besondere Wünsche oder Bedingungen für die Erben
  • Enterbung: Ausdrücklicher Ausschluss bestimmter Personen (Pflichtteil bleibt bestehen)

Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig – spätestens nach Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder größeren Vermögensänderungen.

05 / Häufige Fragen

FAQ zum Testament

Was kostet ein notarielles Testament?
Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert (reines Vermögen abzüglich Schulden) ab. Bei einem Vermögen von 100.000 € kostet ein Einzeltestament ca. 273 €, ein Berliner Testament ca. 546 €. Bei 500.000 € sind es ca. 935 € bzw. 1.870 €.
Kann ich mein Testament ohne Notar schreiben?
Ja, ein eigenhändiges Testament ist kostenlos und rechtsgültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Text ist rechtlich ungültig.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils (Schlusserben). Die Notargebühren betragen das Doppelte eines Einzeltestaments.
Ersetzt ein notarielles Testament den Erbschein?
Ja, ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ersetzt in den meisten Fällen den Erbschein. Das spart den Erben erhebliche Kosten: Ein Erbschein bei 200.000 € Nachlasswert kostet allein ca. 870 €.
Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Die sicherste Option ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Kosten: 75 € einmalig plus 15,50 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister). So ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall gefunden und eröffnet wird.