Eigenhändig oder notariell beurkundet?
Wer seinen Nachlass nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen möchte, muss klare Strukturen in seinen Letzten Willen bringen. Das deutsche Erbrecht unterscheidet hierbei zwei primäre Wege, um Fehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Das eigenhändige (private) Testament
Diese Form kostet im ersten Schritt nichts, unterliegt jedoch strengen formalen Kriterien. Es muss zwingend vom ersten bis zum letzten Buchstaben vollständig handschriftlich verfasst sein. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Text ist rechtlich absolut ungültig. Zudem gehören Ort, Datum und eine eindeutige Unterschrift ans Ende des Dokuments.
- Vollständig handschriftlich verfasst (kein Ausdruck, keine Schreibmaschine)
- Ort und Datum angeben
- Eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname
- Keine Zeugen erforderlich
- Kosten: 0 € (zzgl. optionale Hinterlegung beim Amtsgericht)
Das öffentliche (notarielle) Testament
Hierbei diktieren Sie Ihren Willen einem Notar oder übergeben ihm ein Dokument. Der Notar berät Sie rechtlich, formuliert den Text absolut rechtssicher und schließt Unklarheiten aus. Ein großer Vorteil: Ein notarielles Testament ersetzt nach dem Tod in fast allen Fällen den teuren Erbschein, den Ihre Erben sonst beim Nachlassgericht beantragen müssten.
- Rechtssichere Formulierung durch den Notar
- Ersetzt den Erbschein (spart den Erben oft mehrere Hundert Euro)
- Automatische Verwahrung beim Amtsgericht
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister
- Kosten: abhängig vom Geschäftswert (siehe Tabelle unten)
Das Berliner Testament
Eine Sonderform für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils als sogenannte Schlusserben. Vorteil: Der überlebende Partner ist finanziell abgesichert. Nachteil: Das Testament ist nach dem Tod des ersten Partners in der Regel bindend und kann nicht einseitig geändert werden.
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Vorsorge planen →Was kostet ein notarielles Testament?
Die Gebühren für einen Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Kein Notar darf mehr oder weniger verlangen. Die Basis für die Berechnung bildet der sogenannte Geschäftswert – Ihr reines Vermögen abzüglich vorhandener Schulden.
Für ein Einzeltestament wird eine volle Gebühr (1,0) fällig. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (z. B. dem Berliner Testament) wird eine doppelte Gebühr (2,0) berechnet. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
| Geschäftswert (Reinvermögen) | Einzeltestament (1,0) | Berliner Testament (2,0) |
|---|---|---|
| 25.000 € | 115 € | 230 € |
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
| 300.000 € | 635 € | 1.270 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
Alle Beträge zzgl. Auslagen und 19 % MwSt. Quelle: Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG, Gebührentabelle B. Stand: 2026.
Was kommt noch dazu?
Amtliche Verwahrung
Jedes Testament – ob eigenhändig oder notariell – kann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. So ist sichergestellt, dass es im Todesfall gefunden und eröffnet wird.
- Einmalige Hinterlegungsgebühr: 75 €
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 15,50 €
Bei notariellen Testamenten ist die Hinterlegung automatisch enthalten – der Notar veranlasst die Verwahrung beim Amtsgericht.
Erbschein vs. notarielles Testament
Wer nur ein eigenhändiges Testament hinterlässt, zwingt seine Erben in der Regel dazu, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen – Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn als Nachweis. Die Kosten hierfür richten sich ebenfalls nach dem Nachlasswert:
| Nachlasswert | Erbschein-Kosten |
|---|---|
| 50.000 € | 330 € |
| 100.000 € | 546 € |
| 200.000 € | 870 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
Ein notarielles Testament spart den Erben also bares Geld, weil es den Erbschein in den meisten Fällen überflüssig macht.
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Vorsorge planen →Was gehört ins Testament?
Unabhängig davon, ob Sie sich für die eigenhändige oder die notarielle Variante entscheiden, sollte Ihr Testament folgende Punkte klar regeln:
- Erbeinsetzung: Wer soll was erben? (Quoten oder bestimmte Gegenstände)
- Ersatzerben: Wer erbt, wenn der eingesetzte Erbe vor Ihnen stirbt?
- Vermächtnisse: Einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen
- Testamentsvollstrecker: Wer soll die Abwicklung des Nachlasses übernehmen?
- Bestattungswünsche: Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung oder Erdbestattung?
- Auflagen: Besondere Wünsche oder Bedingungen für die Erben
- Enterbung: Ausdrücklicher Ausschluss bestimmter Personen (Pflichtteil bleibt bestehen)
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig – spätestens nach Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder größeren Vermögensänderungen.